Für Privatpersonen
Bildungsscheck 2.0
bis zu 500 Euro für Ihre Weiterbildung
Seit Februar 2026 fördert das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wieder die berufliche Weiterbildung von Einzelpersonen. Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt 50 Prozent Ihrer Weiterbildungskosten — maximal 500 Euro — und kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in NRW, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung: 100.000 Euro).
Der Antrag muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung über das ESF-Online-Portal gestellt werden — ausschließlich durch Sie persönlich, nicht durch uns als Bildungsanbieter. Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch: die Rechnung sowie die Teilnahmebescheinigung, deren Vordruck Ihnen das Portal bei der Anmeldung automatisch bereitstellt. Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.
Wir unterstützen Sie gerne: Die Rechnung für Ihren Kurs erhalten Sie selbstverständlich von uns. Bei Fragen rund um den Bildungsscheck stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Alle Informationen sowie den direkten Link zur Antragstellung finden Sie auf der offiziellen Seite zum Bildungsscheck 2.0.
Für Institutionen
LWL Förderung für Fortbildungen im Bereich Inklusion
für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs
Einrichtungen im Elementarbereich können Fortbildungen für ihre pädagogischen Fachkräfte über Fördermittel des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) finanzieren. Laut den aktuellen Förderrichtlinien für 2026 sind Fortbildungsmaßnahmen in zwei Förderbereichen relevant für unser Angebot.
Förderbereich Inklusion (2.4)
Fortbildungen im Bereich Inklusion sind förderfähig. Dazu zählen unter anderem folgende Themenbereiche:
- Teilhabe für alle
- Anti-Bias-Ansatz
- Vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung
- Pädagogik der Vielfalt
- Umgang mit herausfordernden Situationen
- Diskriminierungssensibles Handeln
Unser gesamtes Angebot in diesem Bereich ist förderfähig.
Förderbereich Gesundheit und Resilienz (2.5)
Förderfähig sind zudem Fortbildungen zur Stärkung der Resilienz und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit von Kindern und pädagogischem Personal. Aus unserem Angebot sind insbesondere folgende Schwerpunkte förderfähig:
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern
- Partizipation und Kinderrechte
Förderformat
Die Fortbildungen sollten vorrangig als Team-Fortbildungen umgesetzt werden, wobei es keine Mindestteilnehmendenzahl gibt. Fortbildungen für Einzelpersonen sind ebenfalls förderfähig.
Antragstellung
Anträge auf Förderung können beim zuständigen Jugendamt gestellt werden — auch noch nach Durchführung der Fortbildung, sofern dies im selben Haushaltsjahr erfolgt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den offiziellen Dokumenten des LWL-Landesjugendamts, die sie hier abrufen können.
Gerne beraten wir Sie, welche unserer Fortbildungsangebote für eine LWL-Förderung in Frage kommen.
Gemeinsam Projekte umsetzen
Wir beraten Sie bei der Förderantragstellung
Möchten Sie als Verein oder Initiative ein Projekt zu Demokratie, Vielfalt, Antidiskriminierung oder gesellschaftlicher Teilhabe umsetzen, aber die Finanzierung ist noch offen? Dann sprechen Sie uns an. Wir bringen das fachliche Know-how in unseren Themenbereichen mit und unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung Ihrer Projektidee und auf dem Weg zur Antragstellung.
Die Förderlandschaft für zivilgesellschaftliche Projekte ist vielfältig — und oft unübersichtlich. Je nach Projektidee, Zielgruppe und Standort kommen unterschiedliche Fördermöglichkeiten in Frage: von kommunalen Fonds über Bezirksvertretungsmittel bis hin zu Bundes- und Landesprogrammen wie den Partnerschaften für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!".
Für Projekte in Bochum gibt es darüber hinaus einige spezifische Fördermöglichkeiten, die sich je nach Vorhaben anbieten können:
Der Bochum-Fonds fördert gemeinwohlorientierte Bürgerprojekte in allen Stadtteilen mit bis zu 25.000 Euro. Kleinprojekte bis 7.500 Euro werden kontinuierlich ohne Fristen geprüft, Großprojekte dreimal jährlich von einem Gremium aus politischen Vertreter*innen.
Der Stadtteilfonds Innenstadt richtet sich an Projekte, die im Stadterneuerungsgebiet Bochum Innenstadt umgesetzt werden und von denen die Anwohnerschaft profitiert — etwa kulturelle Veranstaltungen oder Aktionen zur Stärkung des Stadtteils.
Die Bezirksvertretungen der einzelnen Stadtbezirke vergeben ebenfalls Mittel für lokale Projekte — ein oft wenig bekannter, aber niedrigschwelliger Weg für kleinere Vorhaben.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Bochum fördert Vereine und Initiativen, die in der Migrations- und Integrationsarbeit tätig sind, mit jährlich wechselnden Schwerpunktthemen.
Wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt, und begleiten Sie auf dem Weg zur Antragstellung.
